Fristgemäss hat die IGOL zu Handen des BAZL Stellung genommen zum revidierten SIL-Konzeptteil. Die Stellungnahme umfasst hauptsächlich den Schutz und Erhalt bestehender Infrastrukturen der Flugplätze.

Speziell wurde darauf hingewiesen, dass gemäss der durch die EU verabschiedeten Aarhus-Konvention in Europa keine Landebahnen mehr über 2‘200 Meter Länge gebaut werden dürfen. Es sei deshalb sicherzustellen, dass die bestehende Landebahn in Dübendorf mit 2‘750 Meter nicht verkürzt werden soll, selbst wenn diese im Rahmen der jetzigen Planung nicht mehr in der vollen Länge genutzt werden sollte.

Der AeCS hat seinerseits zudem detailliert zu den revidierten Punkten Stellung bezogen und dabei wesentliche Mängel und Unstimmigkeiten aus Sicht der General Aviation festgestellt.

Die vorliegende Revision wird deshalb aus verschiedenen Gründen abgelehnt und an den Vernehmlasser zurückgewiesen.

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